E-Rechnung leicht gemacht
Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Hier erfährst du, was eine E-Rechnung wirklich ist, welche Fristen für dich gelten – und wie du mit Lexware Office E-Rechnungen ohne Aufpreis erstellst und empfängst.
Kaum ein Thema verunsichert Selbstständige und Kleinunternehmer gerade so sehr wie die E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 ist sie im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) keine Kür mehr, sondern Pflicht – allerdings gestaffelt und mit ein paar Stolperfallen, die in den Schlagzeilen gern untergehen. Die wichtigste Botschaft vorweg: Ausstellen musst du als kleines Unternehmen vielleicht noch nicht. Empfangen und korrekt archivieren musst du E-Rechnungen aber schon heute – ausnahmslos.Auf dieser Seite bekommst du die ganze Wahrheit zur E-Rechnung: klare Definitionen ohne Behördendeutsch, die komplette Fristen-Zeitleiste bis 2028, die Ausnahmen, die wirklich greifen – und eine ehrliche Anleitung, wie du das Thema mit Lexware Office (ehemals lexoffice) in wenigen Klicks erledigst, statt dich mit XML-Dateien herumzuärgern.
Im Detail
Was ist eine E-Rechnung – und was ist keine?
Der häufigste Irrtum zuerst: Eine als PDF per E-Mail verschickte Rechnung ist KEINE E-Rechnung. Auch nicht, wenn du sie eingescannt oder schön gestaltet hast. Im Sinne des Gesetzes ist ein PDF nur eine „sonstige Rechnung" – ein Bild, das ein Mensch lesen kann, eine Software aber nicht automatisch auswertet.
Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter elektronischer Datensatz nach der EU-Norm EN 16931. Die Rechnungsdaten – Betrag, Steuersatz, Leistungsdatum, Rechnungsnummer – stecken maschinenlesbar in einer XML-Struktur. Die empfangende Software kann sie ohne Abtippen direkt verbuchen. Genau das ist der Sinn der ganzen Reform: weniger manuelle Erfassung, weniger Fehler, weniger Steuerbetrug.
- XRechnung: reines XML-Format, vor allem für Behörden (im B2G-Bereich schon seit 2020 Pflicht). Erfüllt die EN 16931 vollständig.
- ZUGFeRD (ab Version 2.0.1): ein Hybridformat – ein normales PDF/A-3, in das die XML-Daten eingebettet sind. Du siehst wie gewohnt ein PDF, die Software liest im Hintergrund das XML. Die praktischste Variante für kleine Unternehmen.
- EN 16931: die zugrunde liegende europäische Norm, die festlegt, welche Datenfelder eine E-Rechnung enthalten muss.
- ViDA ("VAT in the Digital Age"): das EU-Paket, das ab 2030 grenzüberschreitende B2B-Umsätze digital meldepflichtig macht.
Empfangen musst du schon – die wichtigste Pflicht zuerst
Hier liegt die größte Verunsicherung, besonders bei Kleinunternehmern: Während über die Ausstellungspflicht viel geschrieben wird, geht die schon geltende Empfangspflicht oft unter. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen, das Leistungen an andere Unternehmen erbringt oder von ihnen bezieht, E-Rechnungen entgegennehmen und revisionssicher archivieren können.
Das gilt ohne Übergangsfrist und ohne Umsatzgrenze – auch für dich als Kleinunternehmer nach §19 UStG, für Freiberufler und für Vereine, sobald sie einen unternehmerischen Bereich haben. Rein technisch reicht dafür ein E-Mail-Postfach, in dem die E-Rechnung ankommen kann. Das Problem ist nicht der Empfang, sondern die korrekte, GoBD-konforme Aufbewahrung über zehn Jahre. Eine XML-Datei im E-Mail-Ordner liegen zu lassen, ist nicht revisionssicher.
Die Fristen-Zeitleiste: Wer ab wann was muss
Die Rechtsgrundlage bilden das Wachstumschancengesetz, §14 UStG und das begleitende BMF-Schreiben. Die Empfangspflicht gilt sofort für alle, die Ausstellungspflicht wird über mehrere Jahre eingeführt. So bekommen vor allem kleine Betriebe Zeit, sich umzustellen. Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, welche Stufe wann greift und wen sie betrifft.
Wichtig für die Übergangszeit 2025 und 2026: Du darfst in diesem Zeitraum weiterhin Papierrechnungen verschicken. Ein klassisches PDF darfst du in dieser Phase nur dann verwenden, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt – sonst musst du eine echte E-Rechnung senden, sobald du zur Ausstellung verpflichtet bist.
Diese Ausnahmen gelten wirklich
Nicht jede Rechnung muss künftig als E-Rechnung laufen. Es gibt klar definierte Fälle, in denen weiterhin Papier oder PDF erlaubt sind. Damit du nicht aus lauter Vorsicht alles umstellst, was gar nicht umgestellt werden muss, hier die praxisrelevanten Ausnahmen.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto – etwa für Kleinmaterial, Porto oder kleine Dienstleistungen.
- Fahrausweise (Tickets) gelten als vereinfachte Rechnungen und sind ausgenommen.
- Rechnungen an Privatkunden (B2C): Wenn dein Kunde keine Unternehmer-Eigenschaft hat, brauchst du keine E-Rechnung.
- Bestimmte steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8–29 UStG (z. B. viele Vermietungs- und Finanzdienstleistungen).
- Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Ausstellung befreit – die Empfangspflicht gilt aber trotzdem.
E-Rechnung mit Lexware Office erstellen – ohne Aufpreis
Die gute Nachricht: Du brauchst kein Spezialwissen und keine zusätzliche Software. Lexware Office erzeugt E-Rechnungen in den gängigen Formaten direkt aus dem normalen Rechnungsformular heraus – ohne Aufpreis und ohne dass du dich mit XML-Strukturen beschäftigen musst. Das Erstellen ist ab Version M (12,90 € netto/Monat) enthalten, das Empfangen und Archivieren schon ab Version S (7,90 € netto/Monat).
Du schreibst deine Rechnung wie immer, wählst beim Versand das Format (ZUGFeRD oder XRechnung) und schickst sie ab. Die Software kümmert sich um das normkonforme XML, die Einbettung ins PDF und die revisionssichere Ablage. Eingehende E-Rechnungen deiner Lieferanten nimmt Lexware Office automatisch an, liest die Daten aus und legt sie GoBD-konform im Belegarchiv ab.
- E-Rechnung im Format ZUGFeRD (Hybrid-PDF) oder XRechnung (XML) auf Knopfdruck erstellen.
- Eingehende E-Rechnungen automatisch empfangen, auslesen und revisionssicher archivieren.
- Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG wird auf Wunsch automatisch ergänzt.
- 10 Jahre GoBD-konforme Aufbewahrung läuft im Hintergrund – ohne eigenes Zutun.
In 5 Schritten zur fertigen E-Rechnung
Kunde wählen
Wähle den Geschäftskunden aus deiner Kontaktliste. Für E-Rechnungen an Behörden hinterlegst du einmalig die Leitweg-ID des Empfängers.
Positionen erfassen
Trage Leistungen, Mengen und Preise ein. Lexware Office berechnet Steuersätze und Beträge automatisch normgerecht.
Format auswählen
Aktiviere beim Versand das passende E-Rechnungs-Format: ZUGFeRD für die meisten Geschäftskunden, XRechnung für öffentliche Auftraggeber.
Prüfen & versenden
Die Software validiert die Pflichtfelder nach EN 16931 und versendet die E-Rechnung direkt per E-Mail oder über das Kundenportal.
Automatisch archivieren
Die E-Rechnung wird GoBD-konform im Belegarchiv abgelegt und der Zahlungseingang später per Online-Banking automatisch abgeglichen.
Fristen-Zeitleiste der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich
| Ab wann | Was gilt | Wer ist betroffen |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | Empfangspflicht: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen und archivieren können. | Alle inländischen B2B-Unternehmen – inkl. Kleinunternehmer und Vereine mit unternehmerischem Bereich. |
| 2025–2026 | Übergangsphase: Papierrechnung weiter erlaubt, PDF nur noch mit Zustimmung des Empfängers. | Alle Unternehmen – wer noch nicht ausstellen muss, darf, aber niemand muss empfangen ignorieren. |
| 01.01.2027 | Ausstellungspflicht für E-Rechnungen beginnt. | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €. |
| 01.01.2028 | Ausstellungspflicht für alle B2B-Umsätze – Papier und PDF entfallen weitgehend. | Alle inländischen Unternehmen, unabhängig vom Umsatz. |
Zusätzlich greift ab 01.07.2030 das EU-Paket ViDA mit digitalem Meldesystem für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche B2B-Umsätze. Stand: Juni 2026, ohne Gewähr – maßgeblich sind §14 UStG und die BMF-Schreiben.
E-Rechnung mit Lexware Office – ehrlich abgewogen
Das spricht dafür
- E-Rechnung (ZUGFeRD & XRechnung) erstellen und empfangen ohne Aufpreis – kein Zusatzmodul nötig.
- Normkonforme Formate per Knopfdruck – du musst dich nie mit XML oder Profilen beschäftigen.
- Eingehende E-Rechnungen werden automatisch ausgelesen und GoBD-konform archiviert.
- Empfangen geht schon ab der günstigsten Version S (7,90 € netto/Monat).
- Du bist auf alle kommenden Pflichtstufen bis 2028 vorbereitet, ohne später umzustellen.
Das solltest du wissen
- Das Erstellen von E-Rechnungen gibt es erst ab Version M (12,90 € netto) – die Version S kann nur empfangen.
- Besondere Rechnungstypen wie Reverse-Charge (§13b) oder EU-Rechnungen sind erst in Version XL enthalten.
- Die Leitweg-ID für Behörden-E-Rechnungen (XRechnung) musst du selbst beim Auftraggeber erfragen.
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Das sagen Anwender
„Mir gefällt an Lexware Office, dass es einfach zu bedienen, selbsterklärend und schnell zu verstehen ist. Wir sparen viel Zeit beim Erstellen von Rechnungen und Angeboten."
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„Ich bin kreativ – und dank Lexware Office auch frei. Frei vom Finanzstress. Ob Umsatzsteuer, Angebote oder Rechnungen: meine Buchhaltung erledigt Lexware Office für mich."
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Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG bist du von der Pflicht zum Ausstellen befreit. Aber Achtung: Empfangen und ordnungsgemäß archivieren musst du E-Rechnungen deiner Lieferanten schon seit dem 1. Januar 2025. Diese Empfangspflicht gilt ohne Umsatzgrenze und ohne Übergangsfrist.
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Nein. Ein PDF – auch wenn du es per E-Mail verschickst – gilt rechtlich nur als „sonstige Rechnung". Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der EU-Norm EN 16931, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Beim ZUGFeRD-Format ist das XML in ein PDF eingebettet, deshalb wird es manchmal verwechselt.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format, das vor allem von Behörden gefordert wird. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein normales PDF, in das die XML-Daten eingebettet sind – du siehst ein lesbares PDF, die Software liest im Hintergrund die strukturierten Daten. Für die meisten kleinen Unternehmen ist ZUGFeRD die praktischere Wahl. Lexware Office unterstützt beide Formate.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Das hängt von deinem Umsatz ab. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, alle übrigen B2B-Unternehmen ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin sind in der Übergangsphase 2025 und 2026 noch Papierrechnungen erlaubt; ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
Gibt es Rechnungen, die keine E-Rechnung sein müssen?
Ja. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Rechnungen an Privatkunden (B2C) sowie bestimmte steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8–29 UStG. In der Praxis lohnt es sich aber, im Zweifel immer die E-Rechnung zu nutzen, weil du dann auf alle Stufen vorbereitet bist.
Kostet die E-Rechnung in Lexware Office extra?
Nein. Das Erstellen von E-Rechnungen ist ab Version M (12,90 € netto/Monat) ohne Aufpreis enthalten, das Empfangen und Archivieren sogar schon ab Version S (7,90 € netto/Monat). Du brauchst kein Zusatzmodul. Du kannst Lexware Office außerdem 30 Tage kostenlos im vollen Umfang testen.









