Lexware Office für Kleinunternehmer nach §19 UStG
Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem korrekten §19-Hinweis, einfache EÜR und wenig Aufwand – und das Wichtigste vorweg: Ausstellen musst du noch keine E-Rechnung, empfangen schon.
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG hast du es bewusst einfach gewählt: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldung und hältst den Aufwand klein. Genau diese Einfachheit willst du auch bei deiner Software – kein überladenes Buchhaltungssystem, sondern ein Werkzeug, das mitdenkt und dir die Pflichten abnimmt.Gleichzeitig gibt es seit 2025 eine neue Unsicherheit, die viele Kleinunternehmer nicht auf dem Schirm haben: Auch wenn du selbst keine E-Rechnung ausstellen musst, musst du eingehende E-Rechnungen von Geschäftspartnern empfangen und revisionssicher archivieren können. Ich zeige dir auf dieser Seite, wie Lexware Office (früher lexoffice) §19-konforme Rechnungen schreibt, deine EÜR vorbereitet – und wie du die Empfangspflicht ganz nebenbei erfüllst.
Im Detail
Rechnung ohne Umsatzsteuer – mit korrektem §19-Hinweis
Als Kleinunternehmer darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dafür ist ein Hinweis Pflicht, der erklärt, warum keine Steuer berechnet wird – sinngemäß: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Wer diesen Hinweis vergisst oder versehentlich doch Umsatzsteuer ausweist, bekommt Ärger: Ausgewiesene Steuer schuldest du dem Finanzamt, auch wenn du sie gar nicht erheben durftest.
In Lexware Office aktivierst du einmal den Kleinunternehmer-Status. Danach blendet die Software den §19-Hinweis automatisch auf jeder Rechnung ein, weist konsequent keine Umsatzsteuer aus und vergibt fortlaufende, lückenlose Rechnungsnummern. Du füllst nur noch den fachlichen Inhalt aus – formal kann dir kaum noch etwas passieren.
- Kleinunternehmer-Status einmal aktivieren, §19-Hinweis erscheint automatisch auf jeder Rechnung
- Keine Umsatzsteuer ausgewiesen, keine versehentlichen Steuerfehler
- Alle übrigen Pflichtangaben nach §14 UStG automatisch hinterlegt
- Fortlaufende Rechnungsnummern und eigenes Logo für den professionellen Auftritt
E-Rechnung: Ausstellen musst du nicht – empfangen schon
Das ist der Punkt, der für die größte Verunsicherung sorgt. Kurz und klar: Als Kleinunternehmer bist du von der Pflicht zum Ausstellen einer E-Rechnung befreit. Du darfst weiter ganz normale PDF- oder Papierrechnungen schreiben (eine PDF an einen Geschäftskunden allerdings nur noch mit dessen Zustimmung).
Aber – und das übersehen viele – die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich, ausdrücklich auch für Kleinunternehmer. Schickt dir ein Lieferant oder Dienstleister eine E-Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung, musst du sie annehmen können und revisionssicher, also unveränderbar und GoBD-konform, archivieren. Ein einfaches PDF im E-Mail-Ordner reicht dafür nicht aus. Genau hier nimmt dir Lexware Office die Arbeit ab: Eingehende E-Rechnungen werden automatisch erkannt, korrekt eingelesen und ordnungsgemäß abgelegt.
- Als Kleinunternehmer von der Ausstellungspflicht befreit – du schreibst weiter normale Rechnungen
- Empfangs- und Archivierungspflicht für E-Rechnungen seit 2025 – die gilt auch für dich
- Lexware Office nimmt ZUGFeRD- und XRechnungen automatisch an und legt sie GoBD-konform ab
- Das funktioniert schon mit der günstigen Version S (7,90 € netto)
Einfache EÜR und wenig Aufwand
Als Kleinunternehmer ermittelst du deinen Gewinn in der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben, fertig. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz. Genau diese Einfachheit unterstützt Lexware Office, ohne dich mit Funktionen zu überfordern, die du gar nicht brauchst.
Jede Rechnung, die du schreibst, und jeder Beleg, den du scannst, fließt automatisch in deine Aufzeichnungen ein. Am Jahresende hast du deine Einnahmen und Ausgaben sauber zusammengestellt – ein verlässlicher Stand für deine Steuererklärung. In Version L (21,90 €) bereitet Lexware Office die EÜR direkt für dich auf; arbeitest du mit einem Steuerberater, übergibst du ihm alles per DATEV-Export, ohne Zettel und ohne Ordnerschleppen.
- Einnahmen und Ausgaben fließen automatisch aus Rechnungen und Belegen zusammen
- Einfache EÜR-Aufbereitung in Version L (21,90 € netto)
- Belege per Smartphone-Kamera scannen, Lexware Office liest die Daten aus
- DATEV-Export für die unkomplizierte Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
In 4 Schritten als Kleinunternehmer startklar
Kleinunternehmer-Status setzen
Bei der Einrichtung aktivierst du den Kleinunternehmer-Status nach §19 UStG. Ab jetzt erscheint der korrekte Hinweis automatisch auf jeder Rechnung.
Erste Rechnung schreiben
Kunde wählen, Leistungen erfassen – Lexware Office weist keine Umsatzsteuer aus und ergänzt den §19-Hinweistext von selbst.
Belege und E-Rechnungen sammeln
Ausgaben-Belege per Kamera scannen und eingehende E-Rechnungen automatisch annehmen lassen – alles wird GoBD-konform archiviert.
EÜR vorbereiten lassen
Am Jahresende sind Einnahmen und Ausgaben zusammengestellt. Du übergibst alles per DATEV-Export an den Steuerberater oder erstellst die EÜR in Version L selbst.
Lexware Office für Kleinunternehmer – ehrlich abgewogen
Das spricht dafür
- §19-Hinweis und umsatzsteuerfreie Rechnungen vollautomatisch
- Erfüllt die E-Rechnungs-Empfangspflicht ganz nebenbei – schon ab Version S
- Einfache EÜR ohne Buchhaltungswissen, ideal für Solo-Selbstständige
- Wenig Aufwand, monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit
- Mobil per App – Rechnungen und Belege direkt vom Smartphone
Das solltest du wissen
- Zum Rechnungsschreiben brauchst du mindestens Version M (12,90 € netto) – die günstige Version S kann nur Belege erfassen und E-Rechnungen empfangen
- Für reine Empfangs- und Archivierungspflicht ohne eigenes Rechnungsschreiben kann Version S genügen, aber dann schreibst du Rechnungen anderswo
- Funktionen wie Umsatzsteuer-Voranmeldung brauchst du als Kleinunternehmer nicht – Version L bietet hier mehr, als du als reiner §19-Unternehmer nutzt
400.000+
Kunden vertrauen Lexware Office
50.000+
Steuerberater arbeiten damit
30 Tage
kostenlos testen, ohne Abo
Made in
Germany – Server in Deutschland, TÜV-geprüft
Das sagen Anwender
„Mir gefällt an Lexware Office, dass es einfach zu bedienen, selbsterklärend und schnell zu verstehen ist. Wir sparen viel Zeit beim Erstellen von Rechnungen und Angeboten."
Bastian Kaiser
Handwerker & Hausmeister
„Ich bin kreativ – und dank Lexware Office auch frei. Frei vom Finanzstress. Ob Umsatzsteuer, Angebote oder Rechnungen: meine Buchhaltung erledigt Lexware Office für mich."
Serge Kanunnikov
Fotograf & Content Creator
„Mein Steuerberater hat Echtzeitzugriff auf meine Buchhaltung. Somit muss ich bei der Abgabe nicht mehr extra zu ihm fahren – das läuft völlig unkompliziert."
Daniel Pellegrini
Musiker & Musiklehrer
Anwenderstimmen zu Lexware Office (Quelle: Lexware-Referenzen).
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen einer E-Rechnung befreit. Du darfst weiter normale PDF- oder Papierrechnungen schreiben (eine PDF an Geschäftskunden nur mit deren Zustimmung). Empfangen und revisionssicher archivieren musst du eingehende E-Rechnungen allerdings schon seit dem 1. Januar 2025 – auch als Kleinunternehmer.
Wie schreibe ich mit Lexware Office eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Du aktivierst einmal den Kleinunternehmer-Status. Danach weist Lexware Office auf jeder Rechnung keine Umsatzsteuer aus und ergänzt den gesetzlich vorgeschriebenen §19-Hinweistext automatisch. Du musst dich darum nicht jedes Mal selbst kümmern.
Welche Version brauche ich als Kleinunternehmer?
Schreibst du selbst Rechnungen, brauchst du mindestens Version M (12,90 € netto/Monat). Willst du zusätzlich deine EÜR vorbereiten und deine Zahlen selbst im Blick haben, ist Version L (21,90 €) die richtige Wahl. Geht es dir nur darum, eingehende E-Rechnungen zu empfangen und Belege zu archivieren, genügt sogar Version S (7,90 €) – dann schreibst du Rechnungen aber außerhalb von Lexware Office.
Reicht Lexware Office für meine EÜR?
Ja. Als Kleinunternehmer ermittelst du deinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Deine Rechnungen und gescannten Belege fließen automatisch in deine Aufzeichnungen ein. Version L bereitet die EÜR direkt auf; alternativ übergibst du alles per DATEV-Export an deinen Steuerberater.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmer-Grenze überschreite?
Überschreitest du die Grenzen (25.000 € Vorjahresumsatz oder 100.000 € im laufenden Jahr), wirst du umsatzsteuerpflichtig und musst Umsatzsteuer ausweisen sowie Voranmeldungen abgeben. Lexware Office begleitet diesen Wechsel: In Version L stellst du den Status um, weist ab dann Umsatzsteuer aus und nutzt die ELSTER-Schnittstelle für die Voranmeldung.









