Lexware Office für Kleinunternehmer

Wenig Aufwand, volle Rechtssicherheit: Rechnungen ohne Umsatzsteuer und eine einfache EÜR – perfekt für die Kleinunternehmer-Regelung.

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG willst du dich aufs Geschäft konzentrieren, nicht auf Bürokratie. Lexware Office hält deinen Aufwand minimal: Rechnungen mit korrektem Kleinunternehmer-Hinweis, automatische EÜR und keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, solange du in der Regelung bleibst.

Kleinunternehmer-Regelung leicht gemacht

Lexware Office kennt die §19-Regelung. Du aktivierst sie einmal, danach erstellt die Software Rechnungen mit dem passenden Hinweis und ohne Umsatzsteuer-Ausweis.

  • Rechnungen mit Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig
  • Einfache EÜR für die Steuererklärung
  • Sauberer Überblick über Einnahmen und Ausgaben

Mitwachsen, wenn es größer wird

Überschreitest du die Umsatzgrenzen, wechselst du in Lexware Office problemlos zur Regelbesteuerung – ohne Tool-Wechsel und ohne Datenverlust.

  • Einfacher Wechsel zur Regelbesteuerung
  • Alle Daten bleiben erhalten
  • Module wie Lohn später zubuchbar

Als Kleinunternehmer entspannt abrechnen

Teste Lexware Office 30 Tage kostenlos und schreibe deine erste §19-Rechnung in Minuten.

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* Anzeige / Affiliate-Link. Lexware® und Lexware Office® sind Marken der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG.

Häufige Fragen

Stellt Lexware Office Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus?

Ja. Mit aktivierter Kleinunternehmer-Regelung erstellt Lexware Office automatisch Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit dem korrekten §19-Hinweis.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Dann wechselst du in Lexware Office unkompliziert zur Regelbesteuerung – deine Daten bleiben erhalten.

Eignet es sich auch nebenberuflich?

Ja. Gerade nebenberuflich Selbstständige profitieren vom geringen Aufwand und den kleinen Paketen.