Buchhaltung für Gründer & Existenzgründer
Was steuerlich auf dich zukommt – und wie dir Lexware Office von der ersten Rechnung an Ordnung und Übersicht verschafft.
Eine Geschäftsidee, der Mut zum Schritt in die Selbstständigkeit, vielleicht die ersten Kunden – und dann steht plötzlich das Finanzamt im Raum. Für viele Gründer ist die Buchhaltung der unangenehmste Teil des Starts: ein Dickicht aus Fragebögen, Fristen, Paragrafen und Begriffen, die in keiner Gründungsberatung so richtig hängenbleiben. Dabei entscheidet gerade die Ordnung in den ersten Monaten darüber, ob du später entspannt oder gestresst auf dein erstes Geschäftsjahr blickst.Die gute Nachricht: Du musst kein Buchhalter werden, um deine Pflichten zu erfüllen. Mit einer einfachen Software wie Lexware Office baust du dir von Tag eins eine saubere Struktur auf, die mitwächst. Auf dieser Seite zeige ich dir, was steuerlich auf dich zukommt – vom Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über die Kleinunternehmerregelung bis zur EÜR – und warum sich digitale Ordnung von Anfang an auszahlt.
So funktioniert es
Gründung & Fragebogen klären
Melde dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit an und fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus. Entscheide bewusst über die Kleinunternehmerregelung.
Software einrichten
Richte Lexware Office ein, hinterlege deine Unternehmensdaten und stelle ein, ob du Kleinunternehmer bist. Gestalte deine Rechnungsvorlage mit Logo.
Erste Rechnung & Belege
Schreibe deine erste rechtssichere Rechnung und gewöhne dir an, jeden Beleg sofort per App zu scannen. So baust du von Beginn an eine lückenlose Ablage auf.
Steuer & Berater anbinden
Binde dein Geschäftskonto an, behalte deine Umsatzsteuer im Blick und gib deinem Steuerberater den kostenlosen Zugang frei – für eine entspannte erste Steuererklärung.
Alles im Überblick
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Sobald du eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit anmeldest, schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – heute online über ELSTER. Dieser Fragebogen ist wichtiger, als sein nüchterner Name vermuten lässt: Mit deinen Angaben legst du fest, wie du steuerlich behandelt wirst. Du schätzt deinen voraussichtlichen Gewinn, gibst an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst, und entscheidest über die Art deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Gerade die Gewinnschätzung verunsichert viele Gründer. Sie ist nur eine Prognose und keine Festlegung – aber sie beeinflusst, ob und in welcher Höhe du Steuervorauszahlungen leisten musst. Schätzt du zu hoch, bindest du unnötig Liquidität; schätzt du zu niedrig, drohen später Nachzahlungen. Nimm dir hier Zeit und ziehe im Zweifel einen Steuerberater hinzu.
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG – ja oder nein?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt dir, keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Das bedeutet weniger Bürokratie: keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, einfachere Rechnungen. Für viele nebenberufliche Gründer und Dienstleister ohne große Anschaffungen ist das genau richtig.
Doch die Regelung hat eine Kehrseite: Wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, kannst du dir auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen zurückholen. Investierst du am Anfang viel in Ausstattung, Technik oder Waren, kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung – also die freiwillige Regelbesteuerung – bares Geld bedeuten. Es gibt also keine pauschal richtige Antwort; es hängt von deinem Geschäftsmodell ab.
- Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, weniger Bürokratie
- Regelbesteuerung: Umsatzsteuer ausweisen, dafür Vorsteuer aus Einkäufen zurückholen
- Sinnvoll ohne Regelung: Dienstleister mit wenig Wareneinsatz und Privatkunden
- Sinnvoll mit Regelbesteuerung: hohe Anfangsinvestitionen oder überwiegend Geschäftskunden
Erste Rechnung, USt-Voranmeldung und EÜR
Deine erste Rechnung ist ein besonderer Moment – und sie muss von Anfang an stimmen. Sie braucht alle Pflichtangaben nach §14 UStG: deine vollständigen Daten, Steuernummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Datum und Betrag. Bist du Kleinunternehmer, gehört der entsprechende Hinweis dazu. Schon ein kleiner Formfehler kann dazu führen, dass dein Kunde die Rechnung reklamiert.
Wenn du der Regelbesteuerung unterliegst, meldest du regelmäßig deine Umsatzsteuer per Voranmeldung über ELSTER ans Finanzamt. Deinen Gewinn ermittelst du als Gründer in aller Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Du stellst schlicht deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Das ist deutlich einfacher als eine Bilanz – und genau hier nimmt dir eine Software die Rechenarbeit ab.
- Erste Rechnung mit allen Pflichtangaben nach §14 UStG
- Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER (bei Regelbesteuerung)
- Gewinnermittlung per EÜR statt aufwendiger Bilanz
- Belege von Anfang an digital sammeln, statt sie zu suchen
Warum Ordnung von Anfang an alles leichter macht
Der häufigste Fehler beim Gründen ist nicht der falsche Steuersatz, sondern das Aufschieben. Belege wandern in eine Schublade, Rechnungen werden in Word getippt und irgendwo gespeichert, und am Jahresende beginnt das große Suchen. Dieser Stress ist vermeidbar – wenn du von Tag eins eine einfache Struktur hast.
Genau das leistet Lexware Office: Du schreibst deine Rechnungen direkt in der Software, scannst Belege per App, sobald sie anfallen, und siehst jederzeit, wie es um deine Finanzen steht. Alles ist GoBD-konform abgelegt, alles ist sofort auffindbar. Der inklusive Steuerberater-Zugang erlaubt es deinem Berater, jederzeit auf deine Daten zuzugreifen – ohne dass du Ordner durch die Stadt fährst. Als Gründungsberater und zertifizierter Lexware Office Coach erlebe ich bei plangenial immer wieder, wie sehr diese frühe Ordnung den Kopf freimacht für das, worum es wirklich geht: dein Geschäft.
- Rechnungen schreiben, Belege scannen, Finanzen sehen – an einem Ort
- GoBD-konforme Archivierung läuft automatisch im Hintergrund
- Kostenloser Steuerberater-Zugang für die reibungslose Zusammenarbeit
- Software wächst mit – vom Kleinunternehmer bis zur vollen Buchhaltung
Lexware Office für Gründer – ehrlich abgewogen
Das spricht dafür
- Sehr einfacher Einstieg, auch ganz ohne Buchhaltungswissen
- Wächst mit – vom Kleinunternehmer bis zur vollen Buchhaltung mit EÜR
- Belege per App scannen schafft von Tag eins saubere Ordnung
- Kostenloser Steuerberater-Zugang erleichtert die Zusammenarbeit enorm
- E-Rechnungs-ready und GoBD-konform – rechtssicher von Anfang an
Das solltest du wissen
- Reines Rechnungschreiben gibt es erst ab Version M (12,90 € netto), Version S kann nur Belege erfassen
- Die Software ersetzt keinen Steuerberater bei kniffligen Gestaltungsfragen
- Wer komplett umsatzsteuerfreie Kleinstprojekte hat, braucht anfangs vielleicht nur die kleinste Version
400.000+
Kunden vertrauen Lexware Office
50.000+
Steuerberater arbeiten damit
30 Tage
kostenlos testen, ohne Abo
Made in
Germany – Server in Deutschland, TÜV-geprüft
Das sagen Anwender
„Mir gefällt an Lexware Office, dass es einfach zu bedienen, selbsterklärend und schnell zu verstehen ist. Wir sparen viel Zeit beim Erstellen von Rechnungen und Angeboten."
Bastian Kaiser
Handwerker & Hausmeister
„Ich bin kreativ – und dank Lexware Office auch frei. Frei vom Finanzstress. Ob Umsatzsteuer, Angebote oder Rechnungen: meine Buchhaltung erledigt Lexware Office für mich."
Serge Kanunnikov
Fotograf & Content Creator
„Mein Steuerberater hat Echtzeitzugriff auf meine Buchhaltung. Somit muss ich bei der Abgabe nicht mehr extra zu ihm fahren – das läuft völlig unkompliziert."
Daniel Pellegrini
Musiker & Musiklehrer
Anwenderstimmen zu Lexware Office (Quelle: Lexware-Referenzen).
Häufige Fragen
Brauche ich als Gründer überhaupt schon eine Buchhaltungssoftware?
Sobald du Rechnungen schreibst und Belege sammelst, ja. Eine Software wie Lexware Office sorgt von Anfang an für Ordnung, hält deine Rechnungen rechtssicher und erspart dir am Jahresende stundenlanges Suchen. Gerade als Gründer ist diese frühe Struktur Gold wert.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich?
Das hängt von deinem Geschäftsmodell ab. Hast du wenig Wareneinsatz und überwiegend Privatkunden, spart dir die Regelung Bürokratie. Investierst du am Anfang viel oder arbeitest hauptsächlich für Geschäftskunden, kann die Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs günstiger sein. Im Zweifel klärst du das mit einem Steuerberater.
Was ist eine EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung: Du stellst deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, die Differenz ist dein Gewinn. Die meisten Gründer und Selbstständigen dürfen die EÜR nutzen und müssen keine aufwendige Bilanz erstellen. Lexware Office erstellt die EÜR automatisch.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren können – selbst wenn sie selbst noch keine ausstellen müssen. Ein E-Mail-Postfach genügt zum Empfang; Lexware Office übernimmt die GoBD-konforme Ablage automatisch.
Kann ich Lexware Office als Gründer erst einmal ausprobieren?
Ja. Du testest 30 Tage lang kostenlos den vollen Funktionsumfang – ohne Abo und ohne Kreditkarte. Gerade als Gründer ist das ideal, um in Ruhe herauszufinden, welche Version du brauchst, bevor du dich festlegst.









