11. Februar 20257 Min.BuchhaltungSteuern

EÜR einfach erklärt: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Für die meisten Selbstständigen reicht die EÜR. Wie sie funktioniert und wie Lexware Office sie automatisch erstellt.

EÜR einfach erklärt: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Video folgt in Kürze

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Wenn du dich selbstständig machst oder ein kleines Unternehmen führst, taucht früher oder später ein Wort auf, das erst einmal kompliziert klingt: die EÜR. Dahinter steckt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – die einfachste Form, deinen Gewinn zu ermitteln und ihn dem Finanzamt mitzuteilen. Sie ist die kleine Schwester der doppelten Buchführung und für die allermeisten Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmer völlig ausreichend.

Die gute Nachricht: Du musst kein Buchhalter sein, um eine EÜR zu erstellen. Im Kern geht es um eine simple Rechnung – Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. In diesem Ratgeber erkläre ich dir verständlich, was die EÜR ist, wer sie nutzen darf, wo der Unterschied zur Bilanz liegt und wie du sie mit Lexware Office am Ende fast von allein erstellst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ermittelt deinen Gewinn nach der einfachen Formel: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
  • Nutzen dürfen sie Freiberufler ohne Umsatzgrenze sowie Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen (bis 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn pro Jahr).
  • Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt, wann das Geld tatsächlich fließt – nicht, wann die Rechnung gestellt wird.
  • Die EÜR wird als amtliche Anlage EÜR elektronisch über ELSTER ans Finanzamt übermittelt.
  • Mit Lexware Office (ab Version L, 21,90 € netto/Monat) entsteht die EÜR automatisch aus deinen laufenden Buchungen.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine gesetzlich anerkannte Methode der Gewinnermittlung, geregelt in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Deshalb wird sie auch oft „4/3-Rechnung“ genannt. Ihr Prinzip ist denkbar einfach: Du stellst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber. Der Überschuss, der dabei übrig bleibt, ist dein steuerlicher Gewinn – die Grundlage für deine Einkommensteuer.

Anders als bei der doppelten Buchführung musst du keine Bilanz erstellen, keine Inventur machen und keine Bestände bewerten. Du erfasst schlicht, was an Geld hereinkommt und was hinausgeht. Maßgeblich ist dabei das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Einnahme zählt für das Jahr, in dem das Geld auf deinem Konto eingeht – nicht für das Jahr, in dem du die Rechnung geschrieben hast. Genauso wird eine Ausgabe in dem Jahr berücksichtigt, in dem du sie tatsächlich bezahlst.

Gut zu wissen

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip hat eine wichtige Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (etwa die Umsatzsteuer-Vorauszahlung) rund um den Jahreswechsel – konkret innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem 31.12. – werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Wer darf die EÜR nutzen – und wer muss bilanzieren?

Nicht jeder darf seinen Gewinn per EÜR ermitteln. Ob du die einfache Methode nutzen darfst oder zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, hängt von deiner Rechtsform und von Umsatz- und Gewinngrenzen ab.

Freiberufler – also etwa Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer, Coaches oder IT-Berater – dürfen die EÜR immer nutzen, ganz unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes. Für sie gibt es keine Buchführungspflicht. Gewerbetreibende und Einzelunternehmer dürfen die EÜR ebenfalls anwenden, solange sie unter den gesetzlichen Schwellenwerten bleiben. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute müssen dagegen immer bilanzieren.

  • Freiberufler: dürfen die EÜR ohne Umsatzgrenze nutzen.
  • Gewerbetreibende/Einzelunternehmer: EÜR erlaubt bis 800.000 € Jahresumsatz und 80.000 € Jahresgewinn.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG: nutzen praktisch immer die EÜR.
  • GmbH, UG, AG und eingetragene Kaufleute (e.K.): zur doppelten Buchführung und Bilanz verpflichtet.

Achtung bei Überschreiten der Grenze

Überschreitest du als Gewerbetreibender die Grenze von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, weist dich das Finanzamt in der Regel schriftlich auf die beginnende Buchführungspflicht hin. Erst ab dem folgenden Wirtschaftsjahr musst du dann bilanzieren – nicht rückwirkend.

EÜR oder Bilanz – wo liegt der Unterschied?

Beide Verfahren ermitteln am Ende deinen Gewinn, gehen aber sehr unterschiedlich vor. Die EÜR betrachtet nur die tatsächlichen Geldflüsse und ist dadurch leicht verständlich und schnell erstellt. Die doppelte Buchführung (Bilanzierung) erfasst zusätzlich Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Bestände – sie zeigt also nicht nur, was geflossen ist, sondern auch, was dir noch zusteht oder was du noch schuldest.

Für die meisten Selbstständigen ist die EÜR ein großer Vorteil: weniger Aufwand, weniger Formalismus, keine teure Bilanzbuchhaltung. Die folgende Tabelle stellt beide Methoden gegenüber.

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben richtig erfassen

Damit deine EÜR stimmt, musst du sauber zwischen betrieblich und privat trennen. Betriebseinnahmen sind alle Geldzuflüsse, die durch deine Tätigkeit entstehen – vor allem Honorare und Verkaufserlöse, aber auch vereinnahmte Umsatzsteuer, Zinsen aus Betriebskonten oder der Verkauf von Anlagevermögen.

Betriebsausgaben sind alle Kosten, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Sie mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast – deshalb solltest du wirklich jeden zulässigen Posten erfassen. Wichtig ist ein vollständiger Beleg zu jeder Ausgabe, denn ohne Beleg keine Buchung.

  • Typische Betriebsausgaben: Wareneinkauf, Büromiete, Telefon und Internet, Fachliteratur, Versicherungen, Reisekosten.
  • Arbeitsmittel und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG bis 800 € netto) sofort absetzbar.
  • Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA) und fließen anteilig in die EÜR.
  • Bewirtung, Geschenke und das Arbeitszimmer unterliegen besonderen Regeln und Höchstgrenzen.

Tipp

Führe für betriebliche Zahlungen ein separates Geschäftskonto. Das erspart dir die mühsame Trennung von privaten und geschäftlichen Buchungen und macht deine EÜR am Jahresende deutlich einfacher und prüfungssicher.

Die Anlage EÜR – das amtliche Formular

Deine Gewinnermittlung gibst du nicht formlos ab, sondern auf einem amtlichen Vordruck: der Anlage EÜR. Sie ist Teil deiner Einkommensteuererklärung und muss zwingend elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Eine Abgabe auf Papier ist nur noch in Härtefällen erlaubt.

In der Anlage EÜR trägst du deine Betriebseinnahmen und -ausgaben in vorgegebene Zeilen ein, jeweils nach Kategorien sortiert. Wer das von Hand ausfüllt, muss die richtige Zeile für jeden Posten finden – fehleranfällig und zeitraubend. Genau hier nimmt dir eine Buchhaltungssoftware die Arbeit ab: Sie ordnet jede Buchung automatisch der korrekten Position zu.

EÜR automatisch mit Lexware Office erstellen

Statt am Jahresende mühsam Belege zu sortieren und Zeilen im Formular zu suchen, kannst du die EÜR auch laufend nebenbei entstehen lassen. Lexware Office (in der Version L für 21,90 € netto/Monat, in der Aktion die ersten drei Monate günstiger) übernimmt diese Aufgabe für dich.

Du erfasst deine Einnahmen über die geschriebenen Rechnungen, fotografierst deine Belege per App und gleichst deine Kontoumsätze per Online-Banking ab. Lexware Office verbucht alles automatisch auf die richtigen Kategorien. Auf Knopfdruck erstellt die Software daraus deine fertige EÜR und die amtliche Anlage EÜR – inklusive direkter Übermittlung an ELSTER. So sparst du nicht nur Zeit, sondern hast deinen Gewinn das ganze Jahr über im Blick.

  • Automatische Zuordnung jeder Buchung zur richtigen EÜR-Kategorie.
  • GuV und EÜR jederzeit per Klick einsehbar – nicht erst zum Jahresende.
  • Anlage EÜR und Umsatzsteuererklärung direkt über die ELSTER-Schnittstelle übermitteln.
  • DATEV-Export für die nahtlose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Ehrlich gesagt

Das automatische Erstellen der EÜR ist erst ab Version L enthalten. Wer nur Belege sammeln (Version S, 7,90 €) oder Rechnungen schreiben (Version M, 12,90 €) will, hat die EÜR-Funktion noch nicht dabei. Für eine vollständige Buchhaltung samt Gewinnermittlung ist L die richtige Wahl.

EÜR vs. Bilanz im direkten Vergleich

MerkmalEÜR (4/3-Rechnung)Bilanz (doppelte Buchführung)
GewinnermittlungEinnahmen minus AusgabenVermögensvergleich (Aktiva/Passiva)
ZeitpunktZufluss-Abfluss-Prinzip (Geldfluss)Periodengerecht (Entstehung)
AufwandGering, leicht verständlichHoch, Fachwissen nötig
Inventur/BeständeNicht erforderlichErforderlich
WerFreiberufler, kleine Gewerbetreibende, KleinunternehmerGmbH, UG, AG, eingetragene Kaufleute
Grenze (Gewerbe)Bis 800.000 € Umsatz / 80.000 € GewinnÜber den Grenzen verpflichtend
Formular ans FinanzamtAnlage EÜR (über ELSTER)Bilanz + GuV (E-Bilanz)

Stand der Grenzwerte: 2026. Die Schwellen wurden zuletzt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes angehoben.

EÜR ohne Stress – mit Lexware Office

Lass deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung das ganze Jahr über automatisch entstehen und übermittle sie mit einem Klick an ELSTER. Teste Lexware Office 30 Tage kostenlos – ohne Abo, ohne Kreditkarte.

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Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz darf ich keine EÜR mehr machen?

Als Gewerbetreibender darfst du die EÜR nutzen, solange dein Jahresumsatz unter 800.000 € und dein Jahresgewinn unter 80.000 € liegt. Überschreitest du eine dieser Grenzen, wirst du buchführungspflichtig und musst ab dem folgenden Wirtschaftsjahr bilanzieren. Freiberufler dürfen die EÜR dagegen unabhängig von ihrem Umsatz immer anwenden.

Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften?

Einnahmen sind alle Geldzuflüsse aus deiner Tätigkeit – also der reine Umsatz. Einkünfte (bzw. der Gewinn) sind das, was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt. Nur der Gewinn aus der EÜR ist die Grundlage für deine Einkommensteuer, nicht die Bruttoeinnahmen.

Muss ich die Umsatzsteuer in der EÜR berücksichtigen?

Ja, sofern du nicht Kleinunternehmer bist. In der EÜR wird die vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme und die gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe erfasst (Bruttomethode). Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und rechnen entsprechend mit Bruttobeträgen ohne Umsatzsteuer-Posten.

Bis wann muss ich meine EÜR abgeben?

Die Anlage EÜR ist Teil deiner Einkommensteuererklärung und folgt denselben Fristen. Für das Steuerjahr gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater verlängert sich die Frist. Die genauen Fristen können je nach Jahr abweichen – prüfe sie im Zweifel auf der Seite deines Finanzamts.

Kann ich die EÜR selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?

Eine einfache EÜR kannst du gut selbst erstellen, besonders mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office, die dir die Zuordnung und die Übermittlung an ELSTER abnimmt. Bei komplexeren Themen wie Abschreibungen, gemischter Nutzung oder hohem Umsatz lohnt sich der Blick eines Steuerberaters – über den kostenlosen Steuerberater-Zugang kann er direkt auf deine Daten zugreifen.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · erechnungsprofi.de ist eine unabhängige Empfehlungsseite. Über Partnerlinks erhalten wir ggf. eine Provision – für dich ändert sich am Preis nichts.